FAQ – Häufige Fragen von Eltern

Welche Voraussetzungen muss mein Kind erfüllen, damit es in die Kindertagesstätte gehen kann?

  • In die Krippe können Kinder ab einem Alter von 11 Monaten aufgenommen werden, im Kindergarten von drei bis sechs Jahren.
  • Im Kindergarten sollte Ihr Kind keine Windeln mehr benötigen.
  • Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können in die Einrichtung aufgenommen werden, wenn ihren besonderen Lebensbedürfnissen Rechnung getragen werden kann. Dies gilt unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der übrigen Kinder.
  • Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht erst dann, wenn ein Betreuungsvertrag zwischen Träger und Personensorgeberechtigten abgeschlossen ist.
  • Unsere Konzeption ist Bestandteil des Betreuungsvertrages und wird durch Ihre Unterschrift anerkannt.
  • Im Interesse des Kindes und der Gruppe sollte die Kindertagesstätte regelmäßig besucht werden.

Wie lange dauert die Eingewöhnungszeit und wie läuft sie ab?

Wie lange die Phase der Eingewöhnung sein wird, ist von Kind zu Kind unterschiedlich. Bitte planen Sie für die ersten Tage Zeit ein, damit wir den Einstieg Ihres Kindes individuell gestalten können. Die Eingewöhnungszeit ist unabhängig von der gebuchten Betreuungszeit, die nach und nach stufenweise erreicht wird. In der Krippe dauert die Eingewöhnungszeit in der Regel länger und wird ebenso individuell auf Ihr Kind abgestimmt.

Selbstverständlich können Sie in den ersten Tagen einige Zeit mit Ihrem Kind im Gruppenraum verbringen; es ist jedoch unser Bestreben, die Eltern schon bald lieber im Eingangsbereich oder zu Hause warten zu lassen – und sei es nur für eine kurze Zeitspanne. Bitte vertrauen Sie unserer Erfahrung und seien Sie versichert, dass Sie unverzüglich informiert werden, wenn die Erzieher/-innen den Eindruck haben, dass Ihr Kind mit der Eingewöhnungssituation überfordert ist.

Was steckt hinter der „Bremer Checkliste“?

Die Bremer Checkliste dient Kindertagesstätten als Orientierung für die Gestaltung des Wochenspeiseplans und des täglichen Mittagessens. Sie beruht auf den Empfehlungen der Optimierten Mischkost (OptimiX®) des Forschungsinstituts für Kinderernährung in Dortmund und zeichnet sich durch besonderen Praxisbezug aus.

Unser Verpflegungskonzept geht weit über die Bremer Checkliste hinaus. Wir achten auf die Deklaration von Zusatzstoffen und informieren Sie, ob die Komponenten frisch zubereitet sind. Durch die ortsansässige Firma Naumann entfallen lange Lieferwege und -zeiten und somit ernährungsphysiologische und sensorische Einbußen, etwa durch Warmhaltezeiten.

Unser Mittagessen besteht immer aus mindestens zwei Komponenten (Hauptspeise und Dessert oder Suppe und Hauptgericht, wobei darauf geachtet wird, dass vor Süßspeisen eine sättigende Suppe angeboten wird). Das Essen kann selbstverständlich auch als fleischlose Variante gebucht werden. Lebensmittel, die synthetische Farb- und Konservierungsstoffe, künstliche Aromen oder Geschmacksverstärker enthalten, werden weitgehend vermieden. Bei der Zubereitung werden hochwertige Öle verwendet (z.B. Rapsöl).

Wie wird unser Kind auf die Schule vorbereitet?

Während der gesamten Kindergartenzeit wird Ihr Kind geistig, seelisch, motorisch, sozial und kreativ gefördert. Es entwickelt sich dabei Schritt für Schritt weiter und eignet sich damit alle wesentlichen Voraussetzungen für den Eintritt in die Schule an. Wir arbeiten dabei eng mit den örtlichen Grundschulen zusammen. Im letzten Kindergartenjahr arbeiten wir mit  sogenannten „Wissenstankstellen“, z.B. im mathematischen und sprachlichen Bereich. Einen Baustein bietet dabei die Kybernetische Methode.

Gibt es noch zusätzliche Angebote in den Räumen der Kita?

Erweitert wird unser Programm durch einige Mieter, die Kurse (z.B. musikalische Früherziehung, Budo, etc.) in den Räumlichkeiten der Kita anbieten. Diese Angebote laufen zwar außerhalb unserer Öffnungszeiten und Verantwortung, uns ist jedoch eine Übereinstimmung der Programme mit unserer Grundhaltung wichtig. Kinder, die unsere Einrichtung besuchen, haben bei der Kursbuchung Vorrang. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kindertagesstättenleiterin.

Welche Beitragsermäßigungen gibt es?

Je nach persönlicher Situation haben Sie die Möglichkeit, Zuschüsse zu den Beiträgen zu erhalten. Bitte wenden Sie sich ggf. an

  • die Stadt Bobingen
  • das Landratsamt Augsburg
  • das Jobcenter Augsburg-Land


Mögliche Zuschüsse durch den Freistaat Bayern werden bei der Beitragsabbuchung ohne besondere Beantragung berücksichtigt.

Zu guter Letzt

Strahlend sauber wird Ihr Kind vielleicht nicht nach Hause gehen, aber strahlend vor Glück!

Möglicherweise sind noch einige Fragen offen geblieben oder Sie wollen zu manchen Einzelheiten noch mehr wissen. Die Konzeption auf unserer Website soll den persönlichen Dialog nicht ersetzen. Sprechen Sie uns an – wir freuen uns über ein offenes Gespräch und eine gute Zusammenarbeit.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind eine schöne und ausgefüllte Zeit in der Kindertagesstätte, in der Sie miterleben können, wie Ihr Kind ganz GROSS wird!

Das Kita-Team

Wir sind für Sie da

Sie haben Fragen?

Am besten erreichen Sie uns telefonisch in der Zeit von
7:00 – 8:30 Uhr unter der Rufnummer 08234/42797.